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Aktuell


Neues Hinweisgeberschutzgesetz Chancen und Herausforderungen für Unternehmen

Das kürzlich verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz bringt wichtige Neuerungen für Unternehmen und Whistleblower mit sich.

Chancen und Herausforderungen für Unternehmen

Das kürzlich verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz bringt wichtige Neuerungen für Unternehmen und Whistleblower mit sich.

Das am 02.Juli 2023 in Kraft getretene Gesetz beinhaltet Regelungen zum Schutz von Personen, die Missstände in Unternehmen aufdecken, sowie Maßnahmen zur Stärkung der Integrität und Transparenz in der Wirtschaft. Das Gesetz betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Diese Unternehmen sind zu der Einrichtung eines internen Meldekanals verpflichtet, sonst drohen hohe Bußgelder. Was der Inhalt des Gesetzes ist und was Sie im Umgang mit den Regelungen beachten müssen, möchten wir Ihnen nachfolgend darstellen.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sogenannte Whistleblower vor Repressalien schützen, wenn diese im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an entsprechende Meldestellen weitergeben. Das Gesetz ist die deutsche Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie, die von dem europäischen Parlament im Dezember 2021 verabschiedet wurde und einen EU-weiten Schutz für Hinweisgeber festlegte. Hinweisgebende Personen können Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten sein, aber auch Personen deren Arbeitsverhältnis noch nicht oder nicht mehr gültig ist. In sachlicher Hinsicht gilt das Gesetz für Verstöße in den Bereichen der Geldwäsche, Produktsicherheit, Umweltschutz, Verbraucherschutz und weiteren von der Richtlinie des Hinweisgeberschutzgesetzes vorgegeben Bereichen.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Das Hinweisgeberschutzgesetz bringt einige Herausforderungen für Arbeitgeber mit sich. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können. Die internen Meldestellen "sollen" laut dem Gesetz auch anonyme Meldungen bearbeiten, eine dahingehende Verpflichtung ergibt sich aus den Regelungen allerdings nicht.
Für Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten gilt die Umsetzung einer solchen internen Meldestelle als verpflichtend. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 20.000 Euro. Darüber hinaus haben Bund und Länder externe Meldestellen eingerichtet, welche den Internen gleichgestellt sind.

Für Arbeitgeber besteht dabei die Gefahr von Missbrauch durch falsche oder unbegründete Hinweise, die zu unnötigen Belastungen für das Unternehmen führen können. Zudem könnten interne Konflikte und Misstrauen entstehen, wenn Mitarbeiter sich gegenseitig als Whistleblower denunzieren.

Es ist daher wichtig, dass Unternehmen klare Richtlinien und Prozesse zur Überprüfung und Behandlung von Hinweisen etablieren, um Missbrauch zu verhindern und eine faire und transparente Handhabung sicherzustellen. Eine kritische Auseinandersetzung mit den potenziellen Risiken des Hinweisgeberschutzgesetzes ist entscheidend, um einen ausgewogenen Umgang mit dieser Thematik zu gewährleisten.

Um gegen möglichen Missbrauch vorzugehen, gilt es beispielweise, die Gründe für etwaige Personalmaßnahmen, mit denen Mitarbeiter möglicherweise nicht einverstanden sein könnten, künftig sorgfältig zu dokumentieren. Auch über eine Anpassung von Vertragsmustern um mögliche Kollisionen mit dem Schutzgedanken des Hinweisgeberschutzgesetz sollte nachzudenken sein.

Als Kanzlei stehen wir Ihnen bei Fragen zum neuen Gesetz zur Seite und unterstützen sie dabei, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzes zu ergreifen.

Aktuelles Verfahren Erfolgreiche Nebenklage und Adhäsionsverfahren in Mordfall K.

In einem aktuellen Verfahren, welches jüngst abgeschlossen wurde, haben wir erfolgreich eine Nebenklage und ein Adhäsionsverfahren geführt, um Gerechtigkeit für die Familie der 19-jährigen K. zu erreichen.

Erfolgreiche Nebenklage und Adhäsionsverfahren in Mordfall K.

In einem aktuellen Verfahren, welches jüngst abgeschlossen wurde, haben wir erfolgreich eine Nebenklage und ein Adhäsionsverfahren geführt, um Gerechtigkeit für die Familie der 19-jährigen K. zu erreichen.

Im vorliegenden Fall ging es um den Mord an der 19 jährigen K., bei dem der Täter des Mordes schuldig gesprochen wurde. Holger Stahlknecht, der die Mutter der getöteten in der Nebenklage vertrat, erstritt in einem Adhäsionsverfahren 40.000 € Schmerzensgeld, sowie die Bestattungskosten. Die Verteidigung des Beklagten legte dagegen Revision ein und geht somit beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung vor.

Was ist ein Adhäsionsverfahren und die Nebenklage?

Ein Adhäsionsverfahren ermöglicht es Geschädigten, zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen eines Strafprozesses geltend zu machen. Dies bedeutet, dass Opfer von Straftaten wie Körperverletzung oder anderer Delikte die Möglichkeit haben, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter direkt vor Gericht durchzusetzen. Durch das Adhäsionsverfahren können finanzielle Entschädigungen für erlittene Schäden und Verluste eingefordert werden, was den Betroffenen eine zusätzliche Möglichkeit bietet, ihre Rechte zu wahren und Genugtuung zu erlangen.

Die Nebenklage hingegen erlaubt es Angehörigen oder anderen direkt Betroffenen einer Straftat, als Nebenkläger im Strafprozess aufzutreten und ihre Interessen zu vertreten. In Fällen von Gewaltverbrechen können Nebenkläger durch ihre Teilnahme am Verfahren dazu beitragen, die Perspektive der Opfer und ihrer Familien angemessen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass ihre Stimmen gehört werden. Die Nebenklage darf so auch eigene Beweisanträge stellen und Zeugen befragen. Die Nebenklage bietet somit eine wichtige Möglichkeit für die Betroffenen, aktiv am Strafverfahren teilzuhaben und Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens zu nehmen.

Kampf um Gerechtigkeit und erfolgreiche Vertretung vor Gericht

Im Verlauf des Verfahrens konnte die Mutter durch ihre standhafte Darstellung und die Unterstützung durch unsere Kanzlei erfolgreich ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro sowie die Übernahme der Beerdigungskosten erwirken.
Die Ausführungen von Holger Stahlknecht, in denen er den Angeklagten unmissverständlich als Mörder bezeichnete und die Darstellung der Auswirkungen einer solchen Straftat auf die Angehörigen - vor allem die Mutter der Getöteten - verdeutlichten die Schwere des Falls und den Kampf um Gerechtigkeit für K. und ihre Familie. Letztendlich konnte durch das engagierte Vorgehen im Rahmen der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens ein wichtiger Schritt in Richtung Genugtuung für die Hinterbliebenen erreicht werden.

Wir haben die Mutter der Getöteten erfolgreich im Rahmen der Nebenklage vertreten und durch das Adhäsionsverfahren eine angemessene finanzielle Entschädigung erwirkt. Diese Kombination rechtlicher Instrumente ermöglichte es uns, effektiv an der Seite der Familie von K. im Kampf um Gerechtigkeit zu stehen und ihnen eine Stimme im Gerichtssaal zu geben.

Es zeigt sich, dass die Vertretung von Interessen auf Opferseite in solchen Verfahren durch die Nebenklage und durch ein Adhäsionsverfahren wirken und ein wichtiges Mittel ist, um diesen Perspektiven Gehör zu verschaffen und ein Verfahren zu gewährleisten, in denen alle Ebenen einer Straftat sowie den daraus resultierenden Folgen für das Opfer und den Angehörigen beleuchtet werden. Diese Instrumente sind elementarer Bestandteil unseres Rechtssystems für die gerechte Aufarbeitung von Verbrechen und können unseren Mandanten eine standhafte Position im Kampf um Gerechtigkeit vor Gericht verschaffen.

Wir stehen unseren Mandanten jederzeit zur Seite und kämpfen kompetent und engagiert für ihre Rechte. Sie können sich vertrauensvoll an uns wenden, um in schwierigen rechtlichen Situationen, beispielsweise durch eine Nebenklage oder ein Adhäsionsverfahren professionell vertreten zu werden.

Für weitere Informationen zu unseren Leistungen im Bereich der Nebenklage und Adhäsionsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.